Als Erdbestattung ist umgangssprachlich die Beisetzung des Verstorbenen in einem Sarg auf einem Friedhof zu verstehen. Mögliche Grabarten sind, Einstelliges- oder Zweistelliges Erdwahlgrab (verlängerbar), Einstelliges Reihengrab (nicht verlängerbar), Rasengrab.
Die Feuerbestattung ist im eigentlichen Sinne die Kremierung des Verstorbenen. Vor der Einäscherung, kann eine Trauerfeier am Sarg stattfinden. Die Beisetzung der Urne kann neben dem herkömmlichen Friedhof auch an anderen Orten von statten gehen.
Bei der Seebestattung wird die Urne des Verstorbenen, in genau dafür ausgewiesenen Gebieten im Meer beigesetzt. Die Beisetzung kann mit einer Trauerzeremonie begleitet werden oder in aller Stille von statten gehen.
Die Urne wird an einem Baum, in einem dafür als Friedhofsfläche ausgewiesenen Wald beigesetzt. Mögliche Beisetzungsorte hierfür sind Friedwald, RuheForst, Waldruhe Schäferberg. Verschiedene herkömmliche Friedhöfe bieten ebenfalls Baumbestattungen an.
Die Beisetzung erfolgt in aller Stille und ohne Trauerzeremonie. Auch sind weder der genaue Beisetzungsplatzt noch die Zeit bekannt. Lediglich ausgewiesene Flächen von den jeweiligen Friedhöfen sind bekannt (meist als „anonymes Grabfeld“ bezeichnet).
Geschäftsinhaberin des Bestattungsinstitutsseit 2009.
Bestattungsfachkraft seit 2014und seit Januar 2019 im Familienbetrieb tätig.